Standesamt
Herzlich willkommen beim Standesamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer!
Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten.
Genau genommen begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang.
Ereignisse, beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall werden im Standesamt beurkundet.
Auf den folgenden Seiten haben wir einige Informationen für Sie zu unseren Dienstleistungen zusammengestellt.
Alles rund um die Eheschließung:
- Auswärtige Paare und Paare ohne Wohnsitz in Deutschland
- Eheschließung, Heirat
- Ehefähigkeitszeugnis
- Einordnung einer im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Ehe
- Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe
- Nottrauung
- Namensänderung, Namenserklärung
- Was ist nach der Eheschließung zu beachten?
Weitere Dienstleistungen:
- Einbürgerung
- Geburtsbeurkundung
- Namensführung des nicht ehelichen Kindes
- Öffentlich-rechtliche Namensänderung
- Sterbefallbeurkundung
- Urkundenanforderung
- Überbeglaubigungen von Personenstandsurkunden
Sicherlich wird sich nicht jede Frage nur durch die Internetseiten beantworten lassen. Auch die persönlichen Voraussetzungen und Wünsche eines jeden Einzelnen sind nicht auf ein paar Seiten zu reduzieren. Aber dafür sind wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes, für Sie da. Wir informieren Sie gerne über alle für Sie wichtigen Details und rechtlichen Voraussetzungen für Ihr Anliegen. Sollten Sie weitere Fragen haben, so setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.