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Befreiung von den Gebühren für die Abfallentsorgung
Sie können für Personen, die sich nicht ständig in Ihrem Haushalt aufhalten (z.B. Studenten, Soldaten, Bundesfreiwilligendienst) eine teilweise Befreiung von den Abfallentsorgungsgebühren (Personengebühr) beantragen. Eine solche Befreiung ist nur für das laufende Kalenderjahr möglich.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den neuen Bescheid in der Regel nach rd. 10 Arbeitstagen.
Formen der Antragstellung
Sie können das Formular online ausfüllen und/oder ausdrucken. Antragsformulare sind auch im Service-Center der Wallfahrtsstadt Kevelaer erhältlich.
Formulare
Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht für die Abfallentsorgung
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer