Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen und hilft dabei, die Wohnkosten zu tragen. Es wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten für selbst genutztes Eigentum gewährt und kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Hier erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist, wie Sie Wohngeld beantragen und wann die Zahlungen erfolgen.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter sowie als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Ob Sie anspruchsberechtigt sind, hängt von mehreren Faktoren ab:
• Anzahl der Haushaltsmitglieder,
• Höhe des Gesamteinkommens,
• Höhe der Miete oder der monatlichen Belastung bei Eigentum.
Eine detaillierte Übersicht zu den Voraussetzungen und einen offiziellen Wohngeldproberechner finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.
Mit dem offiziellen Wohngeldproberechner kann anonymisiert der individuelle grundsätzliche Wohngeldanspruch errechnet werden, ohne dass konkrete Anträge gestellt werden müssen. Beachten Sie, dass die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse unverbindlich sind und keinen Anspruch auf Wohngeld begründen.
Wie beantrage ich Wohngeld?
Die Antragstellung ist kostenlos und kann schriftlich, persönlich oder bequem online über das Portal „GemeinsamOnline“ erfolgen. Den Link zum Onlineantrag finden Sie im Reiter Anträge/Formulare.
Die persönliche Antragsaufnahme erfolgt nach Terminabsprache, daher ist eine vorherige Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail ratsam. Sprechen Sie hierfür bei einem der entsprechenden Ansprechpartner vor.
Nach Eingang Ihres Antrags werden Sie von der Wohngeldstelle kontaktiert, falls Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab – dies hilft uns, die Anträge schneller zu bearbeiten.
Wann wird das Wohngeld ausgezahlt?
Das Wohngeld wird grundsätzlich zum 1. eines Monats laufend gezahlt. In bestimmten Fällen kann es zu Nachzahlungen kommen – diese erfolgen jedoch ausschließlich zum 15. eines Monats.
Weiterführende Informationen
Bei Rückfragen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen zu den folgenden Telefonsprechzeiten zur Verfügung:
Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr
Für Anfragen erreichen Sie die Wohngeldstelle unter der zentralen Service-Rufnummer: 02832 122 - 824.
Sie können auch eine E-Mail an wohngeld@kevelaer.de senden.
Hinweise
Die Antragsaufnahme erfolgt in der Regel nach Terminabsprache, daher ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme ratsam. Nehmen Sie dafür mit der zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt auf.
Buchstabenbereich Sachbearbeiter/in Telefonnummer A - G Frau Luyven und Frau Player 02832 122-824 H - N Frau Schlump 02832 122-824 O - Z Frau Geurtz 02832 122-824 Anträge / Formulare
- Ergänzende Erklärung zum Wohngeld(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Erstantrag Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss
- Erstantrag Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
- Fremdmittelbescheinigung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Mietbescheinigung Heimbewohner(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Verdienstbescheinigung Minijob(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Vermieterbescheinigung - Wohngeld(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Weiterleistungsantrag für den Lastenzuschuss
- Weiterleistungsantrag für den Mietzuschuss
- Wohnflächenaufstellung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)