Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
Kurztext
- Adoption eines deutschen Kindes Beschluss
- nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle (Jugendamt) und nach Ablauf der Pflegezeit
- notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- zuständig: Amtsgericht – Familiengericht –
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzung
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle