Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

  • Kurztext

    • Adoption eines deutschen Kindes Beschluss
    • nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle (Jugendamt) und nach Ablauf der Pflegezeit
    • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
    • zuständig: Amtsgericht – Familiengericht –

Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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