Wohnsitz anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Wohnung Anmeldung
    • Anmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde
    • Angemeldet werden kann eine Hauptwohnung oder Nebenwohnung
    • Frist: innerhalb von 2 Wochen nach Einzug
    • zuständig: Meldebehörde des neuen Wohnortes

Zuständige Organisationseinheiten

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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