Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Kurztext
- Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
- Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Wegeflächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
- Wenn eine öffentliche Fläche für Werbung genutzt werden soll, stellt dies eine Sondernutzung der öffentlichen Fläche dar.
- Es muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden
- Die Sondernutzungserlaubnis muss vorliegen, bevor mit der Sondernutzung begonnen wird.
- Die Sondernutzung darf weder Personen noch öffentliche Belange beeinträchtigen.
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
- Zuständig: Die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Sondernutzung stattfinden soll
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzung
Verfahrensablauf
Hinweise
Gebuehren
Bearbeitungsdauer
Anträge / Formulare