Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
    • Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Wegeflächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
    • Wenn eine öffentliche Fläche für Werbung genutzt werden soll, stellt dies eine Sondernutzung der öffentlichen Fläche dar.
    • Es muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden
    • Die Sondernutzungserlaubnis muss vorliegen, bevor mit der Sondernutzung begonnen wird.
    • Die Sondernutzung darf weder Personen noch öffentliche Belange beeinträchtigen.
    • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
    • Zuständig: Die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Sondernutzung stattfinden soll

Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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  • Allgemein

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