Eheschließung - Auswärtige Paare und Paare ohne Wohnsitz in Deutschland

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben keinen Wohnsitz in der Wallfahrtsstadt Kevelaer bzw. in der Bundesrepublik Deutschland, möchten aber bei uns die Ehe schließen.

  • Rechtsgrundlage

    • Personenstandsgesetz
    • Personenstandsverordnung
    • Bürgerliches Gesetzbuch
    • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Weiterführende Informationen

    Informationen für die Anmeldung der Eheschließung für auswärtige Paare in der Bundesrepublik Deutschland:

    Sprechen Sie rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vor und erkundigen sich nach den erforderlichen Urkunden und Unterlagen, die Sie dort für die Anmeldung der Eheschließung benötigen. Nach durchgeführter Anmeldung der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit, in jedem Standesamt der Bundesrepublik Deutschland die Ehe zu schließen. Ihr Wohnsitzstandesamt sendet dann die Unterlagen zu dem Eheschließungsstandesamt.

    Information für im Ausland lebende Eheschließende:

    Sollten Sie nachweislich keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben, kann die Anmeldung Ihrer Eheschließung direkt bei dem Standesamt in Deutschland erfolgen, bei dem Sie die Eheschließung beabsichtigen. Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Eheschließungsstandesamt in Verbindung, um die erforderlichen Urkunden und Unterlagen zu erbringen.

    Wenn Sie bei dauerndem Aufenthalt im Ausland eine dritte Person zur Erledigung erforderlicher Formalitäten in Deutschland bevollmächtigen, nutzen Sie die unten aufgeführte Vollmacht zur Eheschließung. 

  • Anträge / Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

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