Abschriften Beglaubigung
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Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerSie haben die Möglichkeit, Kopien bestimmter Dokumente, wie zum Beispiel Schriftstücke und Zeugnisse sowie Ihre Unterschrift im Bürgerbüro beglaubigen zu lassen. Eine Unterschrift darf jedoch nur dann beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet wird.
Für Beglaubigungen beziehungsweise Abschriften von Personenstandsurkunden wie Geburts-, Sterbe- und Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Kosten