Abschriften Beglaubigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Sie haben die Möglichkeit, Kopien bestimmter Dokumente, wie zum Beispiel Schriftstücke und Zeugnisse sowie Ihre Unterschrift im Bürgerbüro beglaubigen zu lassen. Eine Unterschrift darf jedoch nur dann beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet wird.

    Für Beglaubigungen beziehungsweise Abschriften von Personenstandsurkunden wie Geburts-, Sterbe- und Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.


Zuständige Organisationseinheiten

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.