Fischereischein Ausstellung
Kurztext
- Ausstellung eines Fischereischeins
- Zuständig: Gemeinde
- Ein Fischereischein ist in Nordrhein-Westfalen für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre gültig
- Um einen Fischereischein zu erhalten, muss im Regelfall zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden.
- Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können einen Fischereischein beantragen. Personen, die das zehnte aber nicht das 16. Lebensjahr beendet haben können auch ohne abgelegte Fischerprüfung einen Jugendfischereischein beantragen. Personen, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit keine Fischerprüfung ablegen können, dürfen einen Sonderfischereischein beantragen.
Leistungsbeschreibung
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen für ein oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt.
Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden.
Bei Ausstellung des Fischereischeins wird gleichzeitig die Fischereiabgabe erhoben.
Neben dem Fischereischein gibt es noch den Jugend- und den Sonderfischereischein. Für diese Scheine muss keine Prüfung abgelegt werden.
Inhaberinnen und Inhaber dieser Scheine dürfen nur in Anwesenheit einer Begleitperson mit regulärem Fischereischein fischen bzw. angeln. Die Begleitperson hat die fachgerechte Durchführung der Fischerei sicherzustellen. Den Sonderfischereischein können Personen beantragen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können. Den Jugendfischereischein können Kinder und Jugendliche zwischen zehn und fünfzehn Jahren beantragen; er hat stets eine Laufzeit von nur einem Kalenderjahr.
Wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist, kann auch ohne Fischerprüfung einen Fischereischein für ein Jahr beantragen (z.B. Touristen). Die Antragstellerin, bzw. der Antragsteller muss jedoch nachweisen, dass sie oder er die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzt. Der Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage eines ausländischen Fischereischeins erfolgen.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt; eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Dasselbe gilt für Fischerprüfungszeugnisse, sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in Nordrhein-Westfalen gemeldet war.
Das Mitführen eines Fischereischeins ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen (z.B. „Forellensee“) verpflichtend.
Neben dem Fischereischein wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerRechtsgrundlage
§§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz
Erforderliche Unterlagen
- Fischerprüfungszeugnis oder anderer Berechtigungsnachweis entsprechend dem Punkt Voraussetzungen (z.B. Ausbildungsnachweis, ausländischer Fischereischein bei Touristen aus dem Ausland, ärztliches Attest für Sonderfischereischein). Nicht erforderlich für Jugendfischereischein.
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
- Lichtbild
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerJahres- und Fünf-Jahres-Fischereischein
Bei Neuantrag:
- Prüfungszeugnis
- Ausweis
- Passfoto
Bei Verlängerung:
- Alter Fischereischein
- ggfs. Passfoto (wenn ein neuer Schein benötigt wird oder das alte Foto nicht gut zu erkennen ist)
- Prüfungszeugnis
Jugendfischereischein
Bei Neuantrag:
- Ausweis
- Passfoto
Bei Verlängerung:
- Alter Fischereischein
Sonderfischereischein
Bei Neuantrag:
- Nachweis einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung
- Ausweis
- Passfoto
Bei Verlängerung:
- Alter Fischereischein
- ggfs. Passfoto (wenn ein neuer Schein benötigt wird oder das alte Foto nicht gut zu erkennen ist)
Hinweis
Aufgrund einer Software-Umstellung werden Sie gebeten, auch bei einer Verlängerung, das Prüfungszeugnis mitzubringen.
Voraussetzung
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerJahres-Fischereischein/ Touristen-Fischereischein
- Alter von mindestens 14 Jahren
- Fischerprüfung wurde abgelegt
Fünf-Jahres-Fischereischein
- Alter von mindestens 14 Jahren
- Fischerprüfung wurde abgelegt
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Jugend-Fischereischein
- Alter zwischen 10 und 15 Jahren
- Fischerei nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers
Sonder-Fischereischein
- Alter von mindestens 14 Jahren
- körperliche, geistige oder psychische Behinderung
- Fischerei nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers
Gebuehren
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerJahres- Fischereischein: 16,- Euro
Fünfjahres-Fischereischein: 48,- Euro
Jugend-Fischereischein: 8,- Euro
Sonder-Fischereischein: als Jahresfischereischein 16,- Euro, als 5-Jahres-Fischereischein 48,- Euro