Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Personalausweis Ausstellung
    • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
    • Kosten:
      • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
      • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
      • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
      • 13,00 EUR Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
      • 30,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
      • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
      • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
    • Gültigkeit des Personalausweises verfällt, wenn 
      • Eintragungen nicht mehr zutreffen
      • das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
    • Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
    • Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
    • zuständig:
      • Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
      • jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen) 
      • deutsche Vertretung im Ausland 
  • Leistungsbeschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    • aktuelles, biometrisches Foto
    • bisher bestehendes Ausweisdokument
    • eine aktuelle Personenstandsurkunde je nach Familienstand: 
      • Ledig = Geburtsurkunde
      • Verheiratet = Eheurkunde
      • Geschieden = beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
      • Verwitwet = beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten/der Ehegattin
    • Einverständniserklärung beider Elternteile, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (siehe Formulare)
    • Gegebenenfalls Sorgerechtserklärung, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
    • Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde


    zusätzlich bei einem gestohlenen/verlorenen Personalausweis:

    • Ausfertigung der Strafanzeige
    • Identitätsnachweis

    Tipp:
    Lassen Sie zwei Wochen vergehen bevor Sie einen neuen Personalausweis beantragen; vielleicht findet er sich wieder.


    Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden. 

  • Kosten

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer
    • Personalausweis für Personen unter 24 Jahre: 22,80 € und sechs Jahre gültig
    • Personalausweis für Personen über 24 Jahre: 37 € und zehn Jahre gültig
    • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € höchstens 3 Monate gültig
  • Weiterführende Informationen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Nähere Auskünfte über die Einreisebestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. 

  • Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

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