Seit dem 1. Januar 2024 werden sogenannte Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen in den Jugendämtern eingesetzt. Hierbei handelt es sich um ein kostenloses Angebot im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das das Ziel verfolgt, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und ihre Teilhabe an Entscheidungen, die sie betreffen, zu verbessern.
Auch in der Wallfahrstadt Kevelaer wurde diese neue Funktion aufgenommen und eine langjährige Mitarbeiterin für diese wichtige Aufgabe gewählt: Tina Weiand ist seit 2016 Teil des Teams und bringt ihre bisher gesammelte Erfahrung und Expertise in die neue Funktion ein.
Was macht eine Verfahrenslotsin?
Als Verfahrenslotsin unterstützt Tina Weiand junge Menschen mit Einschränkungen dabei, ihre Rechte zu verstehen und zu nutzen. Sie bietet individuelle Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen und Leistungen. Sie arbeitet eng mit anderen Institutionen zusammen, um sicherzustellen, dass die jungen Menschen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen und bietet auf Wunsch auch Begleitung zu Terminen und Gesprächen an.
Sie schätzt die Vielfalt ihrer Arbeit und stößt immer wieder auf neuen Herausforderungen. Besonders wichtig ist ihr der direkte Kontakt mit den jungen Menschen und ihren Familien, die sie unterstützt. Durch ihre Arbeit kann sie einen positiven Einfluss auf das Leben der jungen Menschen ausüben.
Die Verfahrenslotsin unterstützt bei:
- der Beratung zu Erstanträgen der Eingliederungshilfe, bis zum 27. Lebensjahr
- der Antragsstellung und dem ganzen Prozess, bis die benötigte Hilfe kommt
- dem Übergang zu anderen Hilfen, wenn nötig
- der Kommunikation zwischen verschiedenen Stellen
- der Vermittlung zwischen verschiedenen Personen und Gruppen
- der Weiterleitung zu anderen Beratungsangeboten, wenn man älter als 27 Jahre ist
- Kommunikationsprozessen innerhalb der Hilfesysteme z.B. als Vertrauensperson, Teilnahme an Hilfeplangesprächen
Zielgruppe der Verfahrenslotsin
Die Beratung durch die Verfahrenslotsin kann von verschiedenen Personen in Anspruch genommen werden. Sie hilft jungen Menschen (bis 27 Jahre), die wegen einer (drohenden) Behinderung einen (möglichen) Anspruch auf Eingliederungshilfe haben sowie deren Eltern und Erziehungs- und Personensorgeberechtigte. Aber auch gesetzliche Betreuer*innen (z.B. bei jungen Volljährigen) und Fachkräfte, die mit den Anspruchsberechtigten arbeiten, können die Hilfe der Verfahrenslotsin in Anspruch nehmen.
Die Beratung erfolgt auf eigenen Wunsch der anspruchsberechtigten Person und kann jederzeit herangezogen werden. Die Beratung, Begleitung und Unterstützung kann im persönlichen Gespräch, per Telefon, per Videoberatung oder per E-Mail erfolgen.