Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Kurztext
Regelverfahren für die Mehrheit der Nutzungsänderungen von (baulichen) Anlagen
Voraussetzungen:
- genehmigungspflichtige Nutzungsänderung
- weder bei der alten noch bei der neuen Nutzung handelt es sich um einen großen Sonderbau (z.B. Büro- oder Verwaltungsgebäude, Hotels, große Gewerbebetriebe)
- der Nutzungsänderung stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen
- nur eingeschränkte Überprüfung der Übereinstimmung der Nutzungsänderung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
- keine Aufnahme einer genehmigungspflichtigen Nutzung ohne vorherige Erteilung einer Baugenehmigung
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung für eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist die untere Bauaufsicht.
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
Voraussetzung
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Hinweise
Zuständige Stelle