Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Regelverfahren für die Mehrheit der Nutzungsänderungen von (baulichen) Anlagen

    Voraussetzungen:

    • genehmigungspflichtige Nutzungsänderung
    • weder bei der alten noch bei der neuen Nutzung handelt es sich um einen großen Sonderbau (z.B. Büro- oder Verwaltungsgebäude, Hotels, große Gewerbebetriebe)
    • der Nutzungsänderung stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen
    • nur eingeschränkte Überprüfung der Übereinstimmung der Nutzungsänderung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
    • keine Aufnahme einer genehmigungspflichtigen Nutzung ohne vorherige Erteilung einer Baugenehmigung

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung für eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist die untere Bauaufsicht.


Zuständige Organisationseinheiten

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.