Hilfe in anderen Lebenslagen - 9. Kapitel SGB XII
Leistungsbeschreibung
Unter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" finden sich im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) folgende Hilfen:
1. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
2. Altenhilfe
3. Blindenhilfe
4. Hilfe in sonstigen Lebenslagen
5. Bestattungskosten
Wir beraten Sie gern individuell über mögliche Leistungsansprüche im Rahmen der "Hilfen in anderen Lebenslagen".
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Welche Formulare und Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer, Abteilung Soziales, informiert Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.
Weiterführende Informationen
Die Hilfen nach den Kapiteln 5. bis 9. des 12. Sozialgesetzbuches
- 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
- 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege
- 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen
erfassen besondere Lebensumstände bzw. qualifizierte Notlagen, die ihre Ursachen z.B. in einer Krankheit oder einer Behinderung haben. Leistungen nach diesen Kapiteln stehen nicht in Konkurrenz zu den existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Sie kommen damit grundsätzlich auch für den Personenkreis der dort Berechtigten in Betracht.
Die oben aufgeführten Hilfen werden geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.
Anträge / Formulare