Fischereischeine

  • Leistungsbeschreibung

    Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei in Binnengewässern ausüben will, braucht u. a. einen Fischereischein.

    Es gibt Jahres-Fischereischeine, 5-Jahres-Fischereischeine, Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine. 

    In der Regel ist vor Ausstellung eines Fischereischeins eine Fischerprüfung abzulegen.

    Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie über den Kreis Kleve als Untere Fischereibehörde


    Hinweis:
    Für das Angeln im jeweiligen Binnengewässer benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Jahres- und Fünf-Jahres-Fischereischein

    Bei Neuantrag: 

    • Prüfungszeugnis
    • Ausweis
    • Passfoto

    Bei Verlängerung: 

    • Alter Fischereischein
    • ggfs. Passfoto (wenn ein neuer Schein benötigt wird oder das alte Foto nicht gut zu erkennen ist)
    • Prüfungszeugnis


    Jugendfischereischein

    Bei Neuantrag: 

    • Ausweis
    • Passfoto

    Bei Verlängerung: 

    • Alter Fischereischein


    Sonderfischereischein

    Bei Neuantrag: 

    • Nachweis einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung
    • Ausweis
    • Passfoto

    Bei Verlängerung: 

    • Alter Fischereischein
    • ggfs. Passfoto (wenn ein neuer Schein benötigt wird oder das alte Foto nicht gut zu erkennen ist)


    Hinweis

    Aufgrund einer Software-Umstellung werden Sie gebeten, auch bei einer Verlängerung, das Prüfungszeugnis mitzubringen.

  • Voraussetzung

    Jahres-Fischereischein/ Touristen-Fischereischein

    • Alter von mindestens 14 Jahren
    • Fischerprüfung wurde abgelegt


    Fünf-Jahres-Fischereischein

    • Alter von mindestens 14 Jahren
    • Fischerprüfung wurde abgelegt
    • Deutsche Staatsangehörigkeit


    Jugend-Fischereischein

    • Alter zwischen 10 und 15 Jahren
    • Fischerei nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers


    Sonder-Fischereischein

    • Alter von mindestens 14 Jahren
    • körperliche, geistige oder psychische Behinderung
    • Fischerei nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers
  • Kosten

    Jahres- Fischereischein

    16,- Euro


    Fünfjahres-Fischereischein

    48,- Euro


    Jugend-Fischereischein

    8,- Euro


    Sonder-Fischereischein

    als Jahresfischereischein 16,- Euro

    als 5-Jahres-Fischereischein 48,- Euro


Zuständige Organisationseinheiten

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