Beglaubigung
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, Kopien bestimmter Dokumente, wie zum Beispiel Schriftstücke und Zeugnisse sowie Ihre Unterschrift im Bürgerbüro beglaubigen zu lassen. Eine Unterschrift darf jedoch nur dann beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet wird.
Für Beglaubigungen beziehungsweise Abschriften von Personenstandsurkunden wie Geburts-, Sterbe- und Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsverfahrensgesetz
Erforderliche Unterlagen
für die Beglaubigung von Schriftstücken:
- Originaldokument
- Kopie (kann ggf. im Bürgerbüro erstellt werden)
für die Beglaubigung von Unterschriften:
- aktuelles Ausweisdokument
Kosten
- Beglaubigung eines Schriftstückes: 4,20 €
- Beglaubigung einer Unterschrift: 2,50 €
- Kopie: 0,70 €
- ab der 11. Kopie: 0,40 €
Die Beglaubigung ist gebührenfrei, wenn sie zur Vorlage bei der deutschen Rentenkasse und den Rententrägern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.