Schülerbeförderung

  • Leistungsbeschreibung

    Umstellung auf das DeutschlandTicket:

    Die dauerhafte Bindung der Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Personennahverkehr ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Das Deutschlandticket bietet allen Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs deutschlandweite Mobilität zu einem günstigen Preis. Auch Schülerinnen und Schüler sollen hiervon profitieren und bei Nutzung des ÖPNV für Schule und Freizeit als Anspruchsberechtigte nach der Schülerfahrkostenverordnung durch den Schulträger ein Deutschlandticket erhalten oder dies als Selbstzahlende zu einem vergünstigten Preis von 29 Euro erwerben können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Verbesserung der Mobilität der Schülerinnen und Schüler, die damit schon frühzeitig die Vorteile des öffentlichen Nahverkehrs kennenlernen. Die Entscheidung über die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler lag dabei bei den jeweiligen Schulträgern.

    Die Förderung des DeutschlandTickets durch das Land wurde zunächst für das Schuljahr 2023/2024 zugesagt. Für die Folgejahre werden noch entsprechende Regelungen erarbeitet.

    WICHTIG:

    Für Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler wird weiterhin ein entsprechender Eigenanteil erhoben - 14,00 € für das 1. Kind, 7,00 € für das 2. Kind und 0,00 € für das dritte und jedes weitere Kind.

    Selbstzahler (Nichtanspruchsberechtigte SuS) können das DeutschlandTicket zu einem Preis von 29,00 €/Monat erwerben. Somit ergibt sich insbesondere bei den Selbstzahlern eine spürbare Senkung des monatlichen Abo-Preises (bisher 39,40 € als SchokoTicket im Schuljahr 2023/2024).

    Weitere Informationen erhalten Sie über die Pressemitteilung zur Umstellung unter der Rubrik "Links".

     

    Hinweis zum Design/Layout der neuen Tickets:

    Aufgrund von Lieferengpässen des Chipkartenherstellers stellt die NIAG die DeutschlandTickets für Schüler derzeit noch auf Karten mit SchokoTicket bzw. YoungTicket-Layout aus. Entscheidend bei einer Fahrausweiskontrolle sind die Daten, die auf dem Chip gespeichert sind.

      

    Als Schulträger übernimmt die Wallfahrtsstadt Kevelaer die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß der Schülerfahrkostenverordnung NRW. In der Regel sind dies die Kosten für die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (Bus/Bahn). Die Kostenübernahme erfolgt im Regelfall durch die Ausstellung eines SchokoTickets für Freifahrtberechtigte.



Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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