Löschwasserauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Im Brandfall ist es wichtig, dass ausreichend Wasser zum Löschen zur Verfügung steht.
    Wir, die Stadtwerke Kevelaer, sind für den Grundschutz verantwortlich. Dieser umfasst den Brandschutz für Wohn-, Gewerbe-, Misch- und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko.

    Die Löschwassermenge, die bereitgestellt wird, ist über das Bebauungsplanverfahren der Wallfahrtstadt Kevelaer auf Basis des DVGW Arbeitsblattes W 405 festgeschrieben. Für alle anderen Bereiche, die außerhalb eines Bebauungsplanes liegen, erfolgt eine Einschätzung analog zum Arbeitsblatt.

    Für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, können Bauherren und Planungsbüros eine Auskunft zum Grundschutz bei uns anfordern. Bitte senden Sie uns dazu folgende Informationen per Mail:

    • Antragsteller / Empfänger der Auskunft
    • Rechnungsadresse / Rechnungsempfänger
    • Grundstück/Gebäude für das die Löschwasserauskunft benötigt wird
    • Löschwassermenge die benötigt wird

    Nachdem wir Ihre Anfrage bearbeitet haben, erhalten Sie von uns folgende Informationen:

    • einen Bestandsplan mit Lage und Nennweite der Versorgungsleitungen sowie die Lage der Hydranten
    • eine schriftliche Beurteilung des angefragten Bereichs

Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.