Bürgergeld
Leistungsbeschreibung
Das Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitsuchende und ihre Familien, die durch die Jobcenter ausgezahlt wird.
Arbeitsuchende können Bürgergeld nach dem SGB II erhalten, wenn sie- zwischen 15 und 65 Jahre alt sind bzw. ihr Renteneintrittsalter noch nicht erreicht
haben, - erwerbsfähig sind, d.h. mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
- hilfebedürftig sind, d.h. Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft vollständig
bestreiten können, - und in der Bundesrepublik Deutschland leben.
- zwischen 15 und 65 Jahre alt sind bzw. ihr Renteneintrittsalter noch nicht erreicht
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen und nützliche Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters des Kreises Kleve u.a. zu den Themen
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Bildung und Teilhabe
- Merkblätter