Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung
    • Möglichkeit, Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung zu erhalten
    • Voraussetzung:
      • die Vaterschaft wird nicht anerkannt oder
      • der Vater ist unbekannt
    • bei gerichtlicher Feststellung kann Jugendamt Beistand ernennen
      • Beistand vertritt die Mutter
      • Sorgerecht bleibt bei der Mutter
    • zuständig: örtliches Jugendamt

Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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