Im Kreis Kleve gibt es den ersten Verdacht auf einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. In einer Haltung in Kleve wurde der Verdacht auf Ausbruch von Geflügelpest nach einer Probenentnahme durch den betreuenden Veterinär amtlich bestätigt. Der gesamte Bestand – knapp 16 000 Tiere – muss geräumt werden, um eine Übertragung auf andere Tiere zu verhindern.
Der Kreis Kleve hat zur Seuchenabwehr im Umkreis von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb eine vorläufige Sperrzone errichtet. Aktuell gelten Maßnahmen, die unter anderem den Kontakt zu anderen (Wild-)Tieren sowie die Einfuhr von Waren regeln. Gehaltene Tiere dürfen die vorläufige Sperrzone weder verlassen noch hineingebracht werden. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die labortechnische Bestätigung durch das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut steht aktuell noch aus.
Der Kreis Kleve hat unter www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „Bekanntmachungen“) eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die alle Regelungen im Detail darstellt.
Źródło: Powiat Kleve