Einbürgerung
Leistungsbeschreibung
Zuständig ist für die in der Wallfahrtsstadt Kevelaer wohnenden Personen grundsätzlich die Landrätin des Kreises Kleve.
Anträge auf Einbürgerung erhalten Sie an der Information der Wallfahtsstadt Kevelaer.
Zuständig ist für die in der Wallfahrtsstadt Kevelaer wohnenden Personen grundsätzlich die Landrätin des Kreises Kleve.
Anträge auf Einbürgerung erhalten Sie an der Information der Wallfahtsstadt Kevelaer.