Heimpflegekosten

  • Leistungsbeschreibung

    Heimpflegekosten (ungedeckte) – Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem 7. Kapitel SGB XII

    Eine Heimunterbringung ist mit hohen Kosten verbunden. Diese Kosten können von den Pflegebedürftigen nur selten aus dem eigenen Einkommen und Vermögen beglichen werden. Die nicht gedeckten Kosten können auf Antrag durch die Sozialhilfe übernommen werden.

    Kinder sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Das gleiche gilt für Ehepartner, auch nach einer Scheidung.

    Bis zur Höhe der Sozialhilfeaufwendungen geht dieser Unterhaltsanspruch gegenüber den Kindern oder gegenüber den getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten auf den Träger der Sozialhilfe über. Sofern eine Leistungsfähigkeit besteht, erfolgt die Heranziehung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bzw. der ständigen Rechtsprechung.

    Ob Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Heimunterbringung) gewährt wird, darüber entscheidet die Kreisverwaltung Kleve. Der Antrag kann jedoch über das örtliche Sozialamt gestellt werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass
    • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller vorhandenen Konten
    • Nachweis Krankenkasse (Chip-Karte)
    • aktueller Rentenbescheid
    • ggf. weitere Einkommensnachweise (Zusatzrente, Vermietung etc.)
    • Bescheid über den Pflegegrad
    • Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief
    • Betreuungsurkunde oder Vollmacht
    • Heimvertrag
    • Name, Anschrift und Geburtsdaten aller Unterhaltsverpflichteten (in der Regel Kinder)

    Die benötigten Unterlagen werden nach Vorlage kopiert.

    Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

  • Weiterführende Informationen

    Pflegewohngeld

    Ein Antrag auf Pflegewohngeld kann zusammen mit dem Antrag auf Heimpflegekostenübernahme aufgenommen werden. Bringen Sie hierzu den Antrag mit zum Termin.

     

    Die Antragsaufnahme erfolgt ausschließlich nach Terminabsprache. Nehmen Sie dafür telefonisch mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter (Frau Gietmann) Kontakt auf.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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