Eheschließung, Heirat

  • Leistungsbeschreibung

    Der erste Schritt zur Eheschließung ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Insbesondere wird bei der Anmeldung der Eheschließung geprüft, ob gesetzliche Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen.

    Ihren Wunschtermin für Ihre standesamtliche Trauung können Sie in der Regel frühstens 6 Monate vorher reservieren.

  • Rechtsgrundlage

    • Personenstandsgesetz
    • Personenstandsverordnung
    • Bürgerliches Gesetzbuch
    • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
    • Gebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer
  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen, hängt vom Einzelfall ab. Besitzt einer der Verlobten zum Beispiel eine ausländische Staatsangehörigkeit, so sind zusätzliche Nachweise und Dokumente zu erbringen. Unter Umständen muss beim Oberlandesgericht Düsseldorf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragt werden.
    Erkundigen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig beim Standesamt, welche Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind.

    Im Folgenden werden nur die "einfachsten" Konstellationen aufgeführt; für weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt oder kommen zu einem Beratungsgespräch.

    Unterlagen, die benötigt werden, wenn die oder der Verlobte volljährig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, die Person in Kevelaer wohnhaft und ledig ist:

    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister; diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Erweiterte Meldebescheinigung (ausgestellt von den Bürgerdiensten des Wohnsitzes), wenn der oder die Verlobte nicht in Kevelaer gemeldet ist
    • Eventuell: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder der Verlobten

    und geschieden/verwitwet ist:

    • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk; diese erhalten Sie beim jeweiligen Heiratsstandesamt.
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister; diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Erweiterte Meldebescheinigung (ausgestellt von den Bürgerdiensten des Wohnsitzes), wenn der oder die Verlobte nicht in Kevelaer gemeldet ist
    • Eventuell: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder der Verlobten
  • Kosten

    DienstleistungGebühr
    Anmeldung der Eheschließung
    deutsches Recht
    ausländisches Recht
     
    90,00 €
    120,00 €
    Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten150,00 €
    Zuschlag für Trauungen in den Ortschaften30,00 €
    Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung
    der Eheschließung zuständige Standesamt
    90,00 €
    Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung
    oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher
    Vorschriften
    30,00 €
    Bescheinigung von Namensänderungen12,00 €
    Anerkennung von ausländischen Entscheidungen
    Heimatstaatentscheidungen
    Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung
     
    60,00 €
    90,00 €
    Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszugs bzw.
    einer Personenstandsurkunde aus dem Personenstandsregister
    oder -buch
    15,00 €
    Eidesstaatliche Versicherung oder Vereidigung Dolmetscher30,00 €
  • Weiterführende Informationen

    Die Anmeldung der Eheschließung

    Nach Vorlage aller erforderlichen Urkunden und Unterlagen kann die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen werden. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin anmelden können.

    Es besteht auch die Möglichkeit Ihre Eheschließung in einem anderen Standesamt als dem Wohnsitz-Standesamt zu schließen, nachdem Sie Ihre Eheschließung ordnungsgemäß am Wohnsitzstandesamt angemeldet haben. Ihre Anmeldeunterlagen geben wir an das Standesamt weiter, bei dem Sie Ihre Eheschließung vornehmen wollen. Die Endabstimmung nehmen Sie bitte in eigener Zuständigkeit bei dem dann zuständigen Standesamt vor.

    Für eine Eheschließung im Ausland informieren Sie sich bitte zuvor beim Standesamt. Dies erspart Ihnen unliebsame Überraschungen nach der Eheschließung bezüglich der Verwertbarkeit Ihrer Eheurkunde in Deutschland (z.B. fehlende Überbeglaubigung, erforderliche Echtheitsüberprüfung, etc.).

    Eheschließungsorte

     


    Trauzimmer im Alten Rathaus, 22 Sitzplätze (nicht barrierefrei)      

    Konzert- und Bühnenhaus, bis zu 80 Sitzplätze      

    Niederrheinisches Museum Kevelaer e.V., max. 12 Sitzplätze     

    Schumacherstübchen Winnekendonk, 12 Sitzplätze      

    Burg Kervenheim, 20 Sitzplätze

       

    Die Eheschließung

    Zu dem mit Ihnen bei der Anmeldung der Eheschließung vereinbarten Termin erwarten wir Sie dann an dem zuvor vereinbarten Eheschließungsort.

    Ihre Eheurkunden werden Ihnen unmittelbar nach der Trauung ausgehändigt.
    Auf Wunsch können Sie im Standesamt gerne ein Stammbuch erwerben. Wir halten stets eine Auswahl an Stammbüchern vor.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

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