Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung
    • Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten
    • Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt, muss dieser Unterhalt zahlen
    • Jugendamt berät und unterstützt Alleinerziehende bei Unterhaltsansprüchen
    • Ansprüche gelten bei Müttern ab dem Mutterschutz, bei Vätern ab der Geburt des Kindes
    • Jugendamt kann auch sogenannte Beistandschaft eines Kindes übernehmen und es bei Verfahren rechtlich vertreten
    • volljährige Personen können sich bis zum 21. Geburtstag vom Jugendamt in Unterhaltsfragen beraten und unterstützen lassen
    • zuständig: örtliches Jugendamt

Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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