Bebauungsplan
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Er legt für einen abgegrenzten Bereich im Stadtgebiet rechtsverbindlich fest, ob und wie Grundstücke bebaut werden können. Handelt es sich beispielsweise um Wohnhäuser, Gewerbebetriebe, Spielplätze oder Sportplätze? Welche Gebäudehöhe ist zulässig, wo befinden sich Grünflächen, wie hoch soll die Anzahl der Wohnungen sein? Wo liegen Straßen und Parkplätze? Welche Dimension haben sie? Welche Flächen dürfen nicht bebaut werden? Wo dürfen Garagen und andere Nebenanlagen errichtet werden?
Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen, wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans geschieht in mehreren Schritten. Zweimal im Verfahren haben Sie die Gelegenheit sich zu äußern, bei der frühzeitigen Beteiligung (Schritt 4) und bei der Beteiligung (Schritt 7):
Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans
- Initiative / Planungserfordernis
- Vorentwurf
- Einleitung des förmlichen Planverfahrens auf Basis des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger*innen der öffentlicher Belange
- Abwägung
- Entwurf
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger*innen öffentlicher Belange
- Abwägung
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
Eine Übersicht aller derzeit gültigen Bebauungspläne finden Sie im GeoPortal-Niederrhein. Alle im GeoPortal-Niederrhein gezeigten Angaben, Darstellungen und sonstigen Dokumente zu den Bebauungsplänen dienen lediglich der Information. Verbindliche oder rechtlich bindende Auskünfte können nur auf Grundlage der Originalunterlagen von der Abteilung Stadtplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer erteilt werden.
Hier finden Sie Hinweise zu derzeit laufenden Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen zu denen Sie sich gerne äußern können.