Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt in Grundzügen die geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar. Die Aussagen des Flächennutzungsplans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum und kennzeichnen somit die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt. Der Flächennutzungsplan trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen in größeren Zusammenhängen dar.

Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere schafft er kein Baurecht. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich.

Der Flächennutzungsplan der Wallfahrtsstadt Kevelaer wurde 1996 neu aufgestellt und wurde zwischenzeitlich in über 70 Änderungen an aktuelle Entwicklungen angepasst. Hier sind die aktuell laufenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes abgelegt, zu denen Sie sich gerne äußern können. Der Flächennutzungsplan mit den rechtskräftigen Änderungen ist  im GeoPortal-Niederrhein abzurufen. Verbindliche oder rechtlich bindende Auskünfte zum Flächennutzungsplan können allerdings nur auf Grundlage der Originalunterlagen von der Abteilung Stadtplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer erteilt werden.

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes oder die Änderung geschieht in mehreren Schritten. Zweimal im Verfahren haben Sie die Gelegenheit sich zu äußern, bei der frühzeitigen Beteiligung (Schritt 4) und bei der Beteiligung (Schritt 7):

Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplanes

  1. Initiative / Planungserfordernis
  2. Vorentwurf
  3. Einleitung des förmlichen Planverfahrens auf Basis des Vorentwurfs
  4. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger*innen öffentlicher Belange
  5. Abwägung
  6. Entwurf
  7. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger*innen öffentlicher Belange
  8. Abwägung
  9. Feststellungsbeschluss
  10. Genehmigung
  11. Bekanntmachung

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