Änderungsverfahren Flächennutzungsplan
Für die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans ist nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs ein zweistufiges Beteiligungsverfahren vorgesehen. Demnach wird zunächst ein Vorentwurf erarbeitet, mit dem die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden soll. Hierbei besteht die erste Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu der Planung vorzubringen.
In einem zweiten Schritt wird ein Entwurf der Planung erarbeitet, der wiederum öffentlich ausgelegt wird, und zu dem sich die Betroffenen erneut äußern können. Die Planung wird durch Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer eingeleitet und in den verschiedenen Verfahrensschritten geleitet. Letztendlich fasst der Rat einen Feststellungsbeschluss über die Planänderung. Die Planung muss im Laufe des Verfahrens mit der Bezirksregierung abgestimmt und nach dem Feststellungsbeschluss des Rates von da genehmigt werden. Mit Bekanntmachung der Genehmigung wird die Planänderung rechtskräftig.
80. FNP-Änderung (Erweiterung Gemeinbedarfsfläche Hüdderath) |
| Planvorentwurf Vorentwurfsbegründung |
79. FNP-Änderung (Kindergarten Twisteden) |
| Planvorentwurf Vorentwurfsbegründung |
78. FNP-Änderung (Solarpark Kleinkevelaer) |
| Planvorentwurf Vorentwurfsbegründung |
77. FNP-Änderung (Wohnbauflächen Alte Heerstraße) |
| Planvorentwurf Vorentwurfsbegründung |
75. FNP-Änderung (Spiel- und Erlebnispark Bauhof "Irrland II") |
| Planvorentwurf Vorentwurfsbegründung |
73. FNP-Änderung (Wohnbauflächen Windmühlenstraße) |
| Planvorentwurf Vorentwurfsbegründung |
72. FNP-Änderung (Parkflächen "Irrland") |
| Planvorentwurf Vorentwurfsbegründung Planentwurf Entwurfsbegründung ASF Umwelt Stellungnahmen |
67. FNP-Änderung (Wohnbauflächen Haagschefeld in Kervenheim) |
| Planvorentwurf Vorentwurfsbegründung |