Fördermöglichkeiten für Privatpersonen
In den Prozess der Stadtkernerneuerung soll auch die Bürgerschaft eingebunden werden und Möglichkeiten bekommen, eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
Hof- und Fassadenprogramm
Das Hof- und Fassadenprogramm unterstützt Eigentümer*innen von Häusern in einem abgegrenzten Innenstadtbereich bei der Herrichtung der straßenseitigen Fassade und des Daches sowie bei Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen von Hofbereichen. Die Regeln, nach denen eine finanzielle Förderung vergeben werden kann, sind in der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegt. Hier ist auch die Abgrenzung des Innenstadtbereichs angegeben, für den das Förderprogramm gilt. Eine erste Information gibt der Flyer zum Programm.
Verfügungsfonds
Mit dem Verfügungsfonds können private Initiativen zur Attraktivierung der Innenstadt finanziell gefördert werden. In der Regel kann mit den Fördermitteln die Hälfte der Kosten übernommen werden.
Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen
Für den Bereich der Stadtkernerneuerung wurde eine Sanierungssatzung erlassen. Auf Basis dieser Sanierungssatzung kann eine erhöhte Absetzung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach den §§ 7h, 10f bzw. 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden. Hier zu muss vor Durchführung der Maßnahme eine Modernisierungsvereinbarung zwischen den Eigentümer*innen der Immobilie und der Stadt abgeschlossen werden. Grundlage ist neben der Sanierungssatzung die entsprechende Bescheinigungsrichtlinie des Bau- und des Finanzministerium von 2019.