Überörtliche Planung
Das Planungssystem in Deutschland ist in drei Ebenen (Bund, Land, Kommune) gegliedert. Auf der Bundesebene werden Leitbilder und Planungsgrundsätze für die ganze Bundesrepublik entwickelt. Die Landesplanung überträgt diese in ihrem Landesentwicklungsplan (LEP) auf die besonderen Gegebenheiten des eigenen Bundeslandes. Der LEP NRW ist 2017 neu aufgestellt worden. Aktuell befindet er sich in einem Änderungsverfahren. In diesem können Bürger*innen, Träger*innen öffentlicher Belange, Kommunen und die Bezirksregierungen sich äußern und so Einfluss auf die Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalens nehmen. Da jede Region in NRW wieder eigene Spezifika hat, gibt es auch noch Regionalpläne, die von der Bezirksregierung in Zusammenarbeit mit den Kommunen aufgestellt werden. In diesem werden die Vorgaben des LEP für jede Region konkretisiert. Im Regierungsbezirk Düsseldorf ist der Regionalplan Düsseldorf (RPD) im Frühjahr 2018 in Kraft getreten. Die Flächennutzungspläne der Kommunen müssen sich aus dem Regionalplan ableiten und von der Bezirksregierung genehmigt werden. Aus den Flächennutzungsplänen wiederum werden die Bebauungspläne abgeleitet, die die konkrete Nutzung und Ausnutzbarkeit der Grundstücke regelt.
Generell ist das Planungssystem vom Gegenstromprinzip geleitet. Zwischen allen Planungsebenen findet ein regelmäßiger Austausch statt, so dass die Belange der Kommunen auch auf Landes- und Bundesebene bekannt sind und beachtet werden können. Auch die Träger*innen öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit können sich zu den Planverfahren auf den verschiedenen Planungsebenen äußern. Ergänzt wird das Planungssystem durch die Fachplanungen.