Kommunale Wärmeplanung
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer hat sich Anfang Oktober 2023 mit dem Förderprojekt „KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Wallfahrtsstadt Kevelaer“ auf den Weg in eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung gemacht. Im Dezember 2024 wird die kommunale Wärmeplanung fertiggestellt.
Ziel des Förderprojektes ist die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch fachkundige externe Dienstleister*innen, um eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu schaffen. Bis dann wird die kommunale Wärmeplanung regelmäßig aktualisiert um sowohl planerisch als auch technisch auf dem neusten Stand zu bleiben.
Inhalte einer kommunalen Wärmeplanung
Nach dem Wärmeplanungsgesetz beinhaltet die kommunale Wärmeplanung sieben Teilschritte. Nach dem Beschluss der planungsverantwortlichen Stelle wird zunächst eine grobe Eignungsprüfung vorgenommen, um Teilgebiete für eine bestimmte Art der Wärmeversorgung auszuschließen. Anschließend wird in der Bestandsanalyse die heutige Wärmeinfrastruktur aufgenommen. In der Potenzialanalyse werden alle erneuerbaren Potenziale für die Wärmeerzeugung analysiert. Auf Basis der Ergebnisse wird dann ein Zielszenario für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung skizziert, welches unter anderem eine gebäudescharfe Einteilung in Eignungsgebiete für die leitungsgebundene Wärmeversorgung, die Versorgung mit grünen Gasen und die Einzelversorgung vornimmt. In der Umsetzungsstrategie werden verschiedene Maßnahmen für die Wallfahrtsstadt Kevelaer beschrieben, mit denen das skizzierte Zielszenario erreicht werden soll.
Zur Berücksichtigung aller Beteiligten wird zudem ein Beteiligungskonzept und eine Kommunikationsstrategie entwickelt. Zur Einhaltung der im kommunalen Wärmeplan gesteckten Ziele werden weiterhin ein Controlling-Konzept und eine Verstetigungsstrategie entworfen.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung
Das Ziel der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist es, mit der kommunalen Wärmeplanung die Bürger*innen bei der Wahl ihrer zukünftigen Wärmeversorgungsart zu unterstützen. Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) hat bei vielen Unsicherheit und Angst hervorgerufen. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei helfen, Licht ins Dunkel zu bringen, verschiedene Möglichkeiten der Wärmeversorgung abzuwägen und eine Orientierung und Planungsgrundlage für die kommenden Jahre zu geben.
Dafür wird neben relevanten Akteuren wie den Stadtwerken und den regionalen Energieversorgern auch die Öffentlichkeit frühzeitig eingebunden und regelmäßig über den Fortschritt der Kommunalen Wärmeplanung informiert, bspw. über die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse.
Des Weiteren wird in der kommunalen Wärmeplanung die Machbarkeit eines Fernwärmenetzes im Gemeindegebiet vorläufig bewertet. Die Errichtung eines Fernwärmenetzes würde den Bürger*innen eine perspektivische Möglichkeit für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung und die Erfüllung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bieten.
Aktueller Stand der kommunalen Wärmeplanung
In der öffentlichen Veranstaltung am 06.03.24 wurde über die Zwischenergebnisse der Bestandsanalyse informiert. Die Teilnehmer haben Ideen und Potentiale vorgeschlagen, die in die Potentialanalyse aufgenommen wurden. Die Bestandsanalyse und Potentialanalyse wurden fertiggestellt und in einer zweiten öffentlichen Veranstaltung am 28.08.24 präsentiert. Ein ausführlicher Zwischenbericht wird in Kürze auf der Website veröffentlicht.
Rechtlicher Hintergrund
Gesetzlich vorgeschrieben wird die Kommunale Wärmeplanung durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Kommunen wie die Wallfahrtsstadt Kevelaer mit weniger als 100.000 Einwohner*innen müssen nach § 4 des WPG bis zum 30.06.2028 einen Wärmeplan erstellen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung finden sich unter: FAQ Wärmeplanung.
Verknüpft ist das Wärmeplanungsgesetz außerdem mit dem novellierten Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG). Ab dem 1. Januar 2024 gilt, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für Gebiete außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude gilt diese Regel erst nach dem Beschluss der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung. Wichtig zu beachten ist, dass es sich dabei nur um neu installierte Heizungen handelt. Funktionierende Heizungen dürfen erstmal weiterlaufen und defekte Heizungen repariert werden.
Die häufigsten Fragen rund um das GEG können Sie hier nachlesen: FAQ GEG. Das gesamte GEG finden Sie hier.
Hinweise zur Wahl einer Wärmeversorgungsart
Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sind die Bürger*innen der Wallfahrtsstadt Kevelaer rechtlich zum Einbau einer fossilen Heizung berechtigt. Dies ist jedoch aus zwei Gründen nicht unbedingt die finanziell beste Entscheidung.
Zum einen müssen alle ab dem 01.01.2024 eingebauten fossilen Heizungen bis zum Jahr 2045 schrittweise bestimmte Beimischungspflichten erneuerbarer Brennstoffe (z.B. grüne Gase oder grünes Heizöl) in ihren Heizungsanlagen einhalten. Ab 2029 liegt dieser Anteil bei 15 Prozent, ab 2035 bei 30 und ab 2040 bei 60 Prozent. Die Verfügbarkeit und die Kosten dieser erneuerbaren Brennstoffe sind aktuell jedoch sehr unsicher.
Zum anderen wird der CO2-Preis für fossile Brennstoffe weiter steigen. Zum 01.01.2024 ist der CO2-Preis auf 45 € pro Tonne angestiegen, was für eine Kilowattstunde (kWh) Erdgas eine Mehrbelastung von 0,816 Cent bedeutet. Im nächsten Jahr soll der CO2-Preis auf 55€ pro Tonne ansteigen. Bis zum Jahr 2045 wird der CO2-Preis weiter deutlich steigen, so dass Prognosen zufolge der CO2-Preis den reinen Erdgashandelspreis in Zukunft übersteigen könnte. Die laufenden Kosten sollten also vorsichtig verglichen werden.
Lassen Sie sich kostenlos von unseren Energieexperten in einem Erstgespräch beraten. Oft können die Kosten für Maßnahmen zur erneuerbaren Wärmeversorgung durch Förderungen stark reduziert werden. Das Beratungsangebot finden Sie hier.
Bei der Reparatur oder dem Einbau einer Gasheizung besteht eine Beratungspflicht der Handwerksunternehmen.
Weitere Infos zum Förderprojekt
Die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans wird unter dem Förderkennzeichen 67K24377 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Die Förderzeitraum geht vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024. Bei der Umsetzung des Förderprojekts wird die Wallfahrtsstadt Kevelaer durch die HORIZONTE-Group GmbH aus Gelsenkirchen unterstützt.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zur Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.