Lärmaktionsplan der
Wallfahrtsstadt Kevelaer
Was ist ein Lärmaktionsplan?
Ein Lärmaktionsplan (kurz LAP) ist ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Gemäß den §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Lärmaktionspläne von Städten und Gemeinden aufgestellt und regelmäßig überprüft werden.
Was ist Umgebungslärm?
Umgebungslärm ist der Lärm, der von der Umgebung ausgeht wie Straßenverkehr, Schienenverkehr und Fluglärm. Nicht hierunter fällt Gewerbelärm, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung.
Welche Bereiche werden in Kevelaer im LAP berücksichtigt?
Berücksichtig werden die Hauptverkehrsstraßen ab einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr, Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr.
In Kevelaer betrifft dies die Autobahn A 57, die Bundesstraße B 9 und die Landesstraße L 491, (Rheinstraße ab der Kreuzung mit der B 9 bis zur Kevelaerer Straße in Winnekendonk). Lärm des Schienenverkehrs sowie des Luftverkehrs müssen im Lärmaktionsplan von Kevelaer nicht behandelt werden, da die Zahlen der Verkehrsaufkommen nicht überschritten werden.
Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?
Der LAP der Wallfahrtsstadt Kevelaer wurde im Jahr 2013 aufgestellt und im Jahr 2018 ein erstes Mal überprüft. Innerhalb der zweiten Überprüfungsrunde 2023 wurde er erneut überprüft und überarbeitet. Die Überprüfung des Lärmaktionsplans wurde im Ausschuss für Klima, Umwelt und Gebäudemanagement am 01.02.2024 beraten und im Rat am 22.02.2024 beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Ratsbeschlusses am 08.04.2024 wurde das Ergebnis der zweiten Überprüfung des Lärmaktionsplans rechtswirksam.
Gemäß §47c BImSchG erfolgte am 13. August 2024 die Berichterstattung an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).