Lärmaktionsplan der

Wallfahrtsstadt Kevelaer

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan (kurz LAP) ist ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Gemäß den §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Lärmaktionspläne von Städten und Gemeinden aufgestellt und regelmäßig überprüft werden.

Was ist Umgebungslärm?

Umgebungslärm ist der Lärm, der von der Umgebung ausgeht wie Straßenverkehr, Schienenverkehr und Fluglärm. Nicht hierunter fällt Gewerbelärm, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung.

Welche Bereiche werden in Kevelaer im LAP berücksichtigt?

Berücksichtig werden die Hauptverkehrsstraßen ab einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr, Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr.

In Kevelaer betrifft dies die Autobahn A 57, die Bundesstraße B 9 und die Landesstraße L 491, (Rheinstraße ab der Kreuzung mit der B 9 bis zur Kevelaerer Straße in Winnekendonk). Lärm des Schienenverkehrs sowie des Luftverkehrs müssen im Lärmaktionsplan von Kevelaer nicht behandelt werden, da die Zahlen der Verkehrsaufkommen nicht überschritten werden.

Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

Der LAP der Wallfahrtsstadt Kevelaer wurde im Jahr 2013 aufgestellt und im Jahr 2018 ein erstes Mal überprüft. Innerhalb der Überprüfungsrunde 2023 wurde  er erneut überprüft und  überarbeitet. Eine Berichterstattung soll anschließend bis zum 18. Juli 2024 an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfolgen.


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