Bürgergeld

Durch die Leistungsgewährung erfolgt eine Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Neben der Regelleistung und den angemessenen Unterkunftskosten, können Mehrbedarfe oder einmalige Leistungen gewährt werden. Für Kinder kann im Rahmen von Bildung und Teilhabe eine zusätzliche Unterstützung erfolgen, beispielsweise für Klassenfahrten oder eine Vereinsmitgliedschaft.

Sofern Sie erwerbsfähig, zwischen 15 und 65 bis 67 Jahre alt sind und Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre Angehörigen nicht durch Ihr verfügbares Einkommen oder Vermögen sicherstellen können, könnte für Sie ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.

Um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechperson.

BuchstabenbereichSachbearbeiter*inE-MailTelefonnummer
A   - Alr + Wi -Z
Frau Bergmannjobcenter1@kevelaer.de02832 122-115
Als - Dh
Frau Linknerjobcenter3@kevelaer.de02832 122-120
Di - Her
Frau Keurhorstjobcenter2@kevelaer.de02832 122-113
Hes - Jam
Frau Wolfgarten
jobcenter5@kevelaer.de
02832 122-126
Jan - Ka
Frau Smetten
jobcenter5@kevelaer.de
02832 122-130
Kb - Ma
Herr Peters
jobcenter3@kevelaer.de
02832 122-107
Mb - Q
Herr Brouwers
jobcenter2@kevelaer.de02832 122-123
R-StaHerr Schulz
jobcenter4@kevelaer.de02832 122-109
Stb - Wh
Frau Haesters
jobcenter4@kevelaer.de
02832 122-106

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich sind.

Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Nachnamen und ist der Spalte "Buchstabenbereich" zu entnehmen.

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