Jugendamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
Um diese Forderung des Sozialgesetzbuches zu verwirklichen, ist eine der Hauptaufgaben des Jugendamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Dabei wird es unterstützt vom Jugendhilfeausschuss, der ebenfalls Teil des Jugendamts ist. Verwaltungsintern gliedert sich das Jugendamt in zwei Bereiche:
- Pädagogische Dienste (u.a. Umgangsrecht bei Trennung, Hilfe zur Erziehung, Kinderpflegedienst)
- Verwaltung (u.a. Kindertagesbetreuung, Kindesunterhalt, Vaterschaftsfeststellungen, Beurkundungen)
Diese bilden organisatorisch jeweils eine eigene Abteilung, arbeiten aber im Sinne des Gesetzes und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen eng miteinander zusammen. Eltern, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können beim Jugendamt umfangreiche Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfsangebote in Anspruch nehmen.