Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des Jugendamtes. Für Kommunen, die ein eigenes Jugendamt haben, ist die Bildung eines Jugendhilfeausschusses im Sozialgesetzbuch gesetzlich vorgeschrieben, was bedeutet, dass er ein Pflichtausschuss ist.
Die Kernaufgaben des Jugendhilfeausschusses sind ebenfalls im Sozialgesetzbuch verankert. So befasst sich der Ausschuss mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit grundsätzlichen Fragen und Lösungsmöglichkeiten zu aktuellen Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien.
Er beschäftigt sich mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, mit der Jugendhilfeplanung sowie mit der Förderung und Beteiligung der freien Träger. Darüber hinaus kann der Rat dem Jugendhilfeausschuss weitere Aufgaben übertragen. Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses der Wallfahrtsstadt Kevelaer sind in der Satzung des Jugendamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer geregelt.
Wie sich der Jugendhilfeausschuss in der aktuellen Legislaturperiode zusammensetzt, können Sie dem Ratsinformationssystem der Wallfahrtsstadt Kevelaer entnehmen.