Kindertagesbetreuung
Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und ab dem vollendeten 3. Lebensjahr einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen werden von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe angeboten.
In der Kindertagespflege werden flexible Betreuungsangebote insbesondere für Kinder unter drei Jahren von Kindertagespflegepersonen angeboten. Die Inanspruchnahme einer Kindertagesbetreuung setzt in der Regel voraus, dass Eltern dem zuständigen Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme des Platzes ihren Bedarf schriftlich anzeigen.