Kindertageseinrichtungen

In der Wallfahrtsstadt Kevelaer gibt es insgesamt 14 Kindertageseinrichtungen in unterschiedlichen Trägerschaften. Eltern zahlen Beiträge für die Nutzung der Angebote in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Diese Beiträge richten sich nach der aktuellen Satzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer. 

Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme des gewünschten Betreuungsbedarfs, den Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich mitgeteilt haben. Diese Bedarfsmeldung ist über  KITA-Online zu erfassen.

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