Offener Ganztag und Verlässlicher Halbtag

Offener Ganztag (OGS)

An allen Grundschulen besteht die Möglichkeit, Kinder in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) betreuen zu lassen.

Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (Grundschule) bietet zusätzlich zum geplanten Unterricht an den Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) und bei Bedarf in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit (außerunterrichtliche Angebote) an.

Der Zeitrahmen erstreckt sich unter Einfluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mindestens bis 15:00 Uhr. Die OGS bietet an allen Unterrichtstagen von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr zusätzliche Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote.

  • Was kennzeichnet die Offene Ganztagsschule in Kevelaer?

    • Förderung für alle Kinder durch ein qualifiziertes Bildungs- und Betreuungsangebot
    • Kontakt zu anderen Kindern
    • feste Zeiten für die Erledigung der Hausaufgaben
    • Mittagstisch
    • bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • intensive Zusammenarbeit der Schulleitungen mit den Trägern sowie dem Schulträger
  • Wie hoch ist der monatliche Elternbeitrag für die OGS?

    Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages richtet sich nach folgenden Einkommensstufen:

    Stufe
    Einkommensgrenze
    Beitrag in €
    (seit dem 01.08.2021)
    Beitrag in €
    (ab dem 01.08.2024)
    1
    bis 12.500,00 €
    10,00 €
    11,00 €
    2
    bis 25.000,00 €
    20,00 €
    22,00 €
    3
    bis 37.500,00 €
    40,00 €
    44,00 €
    4
    bis 50.000,00 €
    60,00 €
    66,00 €
    5
    bis 65.000,00 €
    90,00 €
    99,00 €
    6
    bis 80.000,00 €
    120,00 €
    132,00 €
    7
    bis 95.000,00 €
    150,00 €
    165,00 €
    8
    über 95.000,00 €
    180,00 €
    198,00 €

    Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.

    Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 eine Änderung/Erhöhung der Elternbeiträge für den Offenen Ganztag sowie den Verlässlichen Halbtag ab dem Schuljahr 2024/2025 beschlossen. Die ab dem 01.08.2024 gültige Höhe des monatlichen Elternbeitrages findet sich in der o.g. Tabelle.

    Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt nach dem tatsächlichen Einkommen, das Einkommen ist entsprechend nachzuweisen. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid der Wallfahrtsstadt Kevelaer.

  • Wie hoch sind die Kosten für das Mittagessen?

    Der Kostenbeitrag für das Mittagessen wird zusätzlich zum Elternbeitrag für die Teilnahme am Angebot der OGS erhoben. Verantwortlich für die Abwicklung und Durchführung des Mittagessens ist der Träger. Das festgelegte Entgelt wird direkt durch den Träger bei den Eltern erhoben.

Verlässlicher Halbtag (VHT)

Zusätzlich zum Offenen Ganztag bieten alle Grundschulen auch das Betreuungsangebot des Verlässlichen Halbtags (VHT) an.

Die Betreuungsform beinhaltet die Betreuung bis zum Ende der 6. Schulstunde. Dies ist unter Einfluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von 11:30 Uhr bis 13:15 Uhr.

An unterrichtsfreien Tagen wird beim VHT keine Betreuung angeboten (ausgenommen Ferien).

  • Wie hoch ist der monatliche Elternbeitrag für den VHT?

    Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages für den VHT beträgt aktuell (seit dem 01.08.2021) einkommensunabhängig 40,00 € für das erste Kind. Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.

    Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 eine Änderung/Erhöhung der Elternbeiträge für den Offenen Ganztag sowie den Verlässlichen Halbtag ab dem Schuljahr 2024/2025 beschlossen. Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages für den Verlässlichen Halbtag beträgt ab dem 01.08.2024 einkommensunabhängig 45,00 € für das erste Kind. Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Beitrag erhoben.

  • Welche Ferienbetreuung gibt es und wie hoch ist der Elternbeitrag?

    In den Ferien besteht die Möglichkeit zusätzlich eine Ferienbetreuung in Anspruch zu nehmen. Hierfür erhebt die Wallfahrtsstadt Kevelaer einen Zusatzbeitrag in Höhe von 40,00 € je Kind und je Ferienwoche. Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.

    Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 eine Änderung/Erhöhung der Elternbeiträge für den Offenen Ganztag sowie den Verlässlichen Halbtag ab dem Schuljahr 2024/2025 beschlossen. Für die Ferienbetreuung ergebt die Wallfahrtsstadt Kevelaer ab dem 01.08.2024 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 50,00 € je Kind und Ferienwoche.

Allgemeine Informationen & Träger*innen

Weitere Informationen erhalten Sie bei den beiden Träger*innen, den jeweiligen Schulleitungen sowie bei den Schulträger*innen.  Weitere Informationen erhalten Sie aus der aktuellen Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge.

Die Anmeldung des Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten hat von den Erziehungsberechtigten schriftlich bei der jeweiligen Schul- bzw. OGS-Standortleitung zu erfolgen.

Die Anmeldung ist für das gesamte Schuljahr (01.08. - 31.07.) bindend.

Für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule sowie des Verlässlichen Halbtages werden Elternbeiträge gemäß der Satzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Erhebung von Elternbeiträgen in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.

Die Aufnahme der Kinder erfolgt ausschließlich im Rahmen der bestehenden Kapazitäten. Ein Anspruch auf Aufnahme darüber hinaus besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schul- bzw. OGS-Standortleitung. 



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