Investitionsförderung in der Kindertagesbetreuung

  • Leistungsbeschreibung

    Mit Zuwendungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) können investive Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen, mit denen neue Plätze für Kinder unter sechs Jahren geschaffen werden und zum Erhalt von bestehenden Plätzen, gefördert werden.

    In der Kindertagespflege sind ausschließlich investive Maßnahmen für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren förderfähig.


  • Rechtsgrundlage

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege; Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW vom 19. Oktober 2020

  • Weiterführende Informationen

    Die Anträge müssen zuerst beim Jugendamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer eingereicht werden. Das Jugendamt leitet die Anträge an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) weiter. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.



Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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