Mahnung

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Mahnung oder Zahlungserinnerung ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die entsprechende Forderung zu erbringen. 

    Sollten Sie Fragen zu einer von der Wallfahrtsstadt Kevelaer verschickten Mahnung haben, wählen Sie bitte die auf der Mahnung oder Zahlungserinnerung vorgegebene Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters.
    Zur Klärung der Sachlage teilen Sie bitte das betroffene Kassenzeichen mit.

    Mahnung bei Eigentumswechsel einer Immobilie

    Sie haben eine Immobilie veräußert/erworben und eine Mahnung für die laufenden Grundbesitzabgaben erhalten?

    Der Grund dafür ist, dass die Wallfahrtsstadt Kevelaer über die Veräußerung durch Notare oder das Grundbuchamt des Amtsgerichts nicht informiert wird. Entscheidend ist hierbei die Umschreibung der Bewertungsstelle des Finanzamtes. Erst mit der Umschreibung erfolgt die steuerliche Neuveranlagung des Eigentums bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer.

    Grundsteuer

    Gemäß § 22 Bewertungsgesetz wird bei einem Eigentumswechsel über die Zurechnung der Immobilie eine neue Feststellung durch das Finanzamt getroffen. Zeitpunkt dieser sogenannten Zurechnungsfortschreibung ist der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt.

    Das bedeutet, dass die Zahlungspflicht hinsichtlich der Grundsteuer im Jahr der Rechtsänderung bis zum 31. Dezember bestehen bleibt. Die Steuerpflicht des Grundstückserwerbers beginnt erst ab dem 1. Januar des folgenden Jahres.

    Abfallentsorgungsgebühren und Straßenreinigungsgebühren

    Die Gebührenpflicht des Erwerbers beginnt mit dem auf den Eigentumsübergang folgenden Monat. Der Verkäufer bleibt bis zum Ende des vorangegangenen Monats gebührenpflichtig.  


Zuständige Organisationseinheiten

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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