Eheschließung - Nottrauung

  • Leistungsbeschreibung

    Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann eine Trauung unter bestimmten Voraussetzungen mit geringem formalem Aufwand auch sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes, z.B. in einer Klinik, durchgeführt werden. Das Standesamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist hier zuständig, wenn der Trauort innerhalb der Stadtgrenzen liegt.


Zuständige Organisationseinheiten

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