Hilfe in anderen Lebenslagen - 9. Kapitel SGB XII

  • Leistungsbeschreibung

    Unter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" finden sich im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) folgende Hilfen:

    1.    Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

    2.    Altenhilfe

    3.    Blindenhilfe

    4.    Hilfe in sonstigen Lebenslagen

    5.    Bestattungskosten

    Wir beraten Sie gern individuell über mögliche Leistungsansprüche im Rahmen der "Hilfen in anderen Lebenslagen".

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Formulare und Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer, Abteilung Soziales, informiert Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.

  • Weiterführende Informationen

    Die Hilfen nach den Kapiteln 5. bis 9. des 12. Sozialgesetzbuches

    • 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
    • 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    • 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege
    • 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen

    erfassen besondere Lebensumstände bzw. qualifizierte Notlagen, die ihre Ursachen z.B. in einer Krankheit oder einer Behinderung haben. Leistungen nach diesen Kapiteln stehen nicht in Konkurrenz zu den existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Sie kommen damit grundsätzlich auch für den Personenkreis der dort Berechtigten in Betracht.

    Die oben aufgeführten Hilfen werden geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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