Erklärung gemeinsame elterliche Sorge
Leistungsbeschreibung
Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)
(gilt nur für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren)
Die Mitarbeiterinnen aus dem Fachbereich "Beistandschaften"
- informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen
- beurkunden Ihre Sorgeerklärungen
- erteilen schriftliche Auskünfte aus dem Sorgeregister, falls der Nachweis benötigt wird, dass keine gemeinsame Sorge besteht.
Hinweis:
Das gemeinsame Sorgerecht kann nur durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Elternteiles abgeändert werden.
Weiterführende Informationen
Wir möchten uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per Email einen Termin für die Beratung bzw. Beurkundung.