Erklärung gemeinsame elterliche Sorge

  • Leistungsbeschreibung

    Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)

    (gilt nur für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren)

    Die Mitarbeiterinnen aus dem Fachbereich "Beistandschaften" 

    • informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen
    • beurkunden Ihre Sorgeerklärungen
    • erteilen schriftliche Auskünfte aus dem Sorgeregister, falls der Nachweis benötigt wird, dass keine gemeinsame Sorge besteht.


    Hinweis:

    Das gemeinsame Sorgerecht kann nur durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Elternteiles abgeändert werden.

  • Weiterführende Informationen

    Wir möchten uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per Email einen Termin für die Beratung bzw. Beurkundung.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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