Spenden

  • Leistungsbeschreibung

    Bei einer Spende handelt es sich um eine Zuwendung zur Förderung bestimmter gemeinnütziger Zwecke.

    Wenn Sie der Wallfahrtsstadt Kevelaer eine Spende erteilen möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Kevelaer.

    Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Spendenquittung nur möglich ist, wenn die Voraussetzungen gemäß  
    § 52 Abgabenordnung erfüllt sind.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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