Wirtschaftliche Jugendhilfe
Leistungsbeschreibung
Aufgaben der Jugendhilfe sind umfassende Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien.
Die finanzielle und rechtliche Abwicklung der Aufgaben der Jugendhilfe übernimmt innerhalb des Jugendamtes die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Dieses Aufgabengebiet umfasst auch die Kostenheranziehung der kostenbeitragspflichtigen Elternteile, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (zum Beispiel gegenüber den Rententrägern, Familienkassen), die Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern, das Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen an Heim- und Pflegekinder.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Hilfe zur Erziehung, Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und weitere ergänzende Leistungen (Aufgaben der Jugendhilfe) können bei der Abteilung 5.1 Pädagogische Dienste beantragt werden.