Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - 8. Kapitel SGB XII

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere Menschen, die von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffen sind, gehören zu diesem Adressatenkreis. Je nach Problemstellung sind die erforderlichen Hilfen zu gewähren, soweit die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden und soweit nicht Leistungen nach anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs vorrangig beansprucht werden können.

    Entsprechende Beratung und Antragstellung erfolgt in der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Nehmen Sie dafür mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt auf.

  • Weiterführende Informationen

    Die Hilfen nach den Kapiteln 5. bis 9. des 12. Sozialgesetzbuches

    • 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
    • 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    • 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege
    • 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen

    erfassen besondere Lebensumstände bzw. qualifizierte Notlagen, die ihre Ursachen z.B. in einer Krankheit oder einer Behinderung haben. Leistungen nach diesen Kapiteln stehen nicht in Konkurrenz zu den existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Sie kommen damit grundsätzlich auch für den Personenkreis der dort Berechtigten in Betracht.

    Die oben aufgeführten Hilfen werden geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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