Winterwartung

  • Leistungsbeschreibung

    Wer ist für die Winterwartung zuständig?

    Für die Winterwartung der Fahrbahnen ist die Wallfahrtsstadt Kevelaer zuständig. Hierbei ist zu beachten, dass in der Wallfahrtsstadt Kevelaer ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt wird. Der Winterdienst beschränkt sich auf ein sogenanntes "Kernstraßennetz". Gemeint sind hier Straßen mit hohem Unfallaufkommen und Gefährdungspotential, Hauptverkehrs- und Hauptanliegerstraßen, Fußgängerzonen und fußläufige Straßen, Schulwege, Zuwege zu Krankenhäusern, Seniorenwohnheimen und anderen wichtigen öffentlichen Einrichtungen. Dies bedeutet, dass zum Beispiel auf Anliegerstraßen keine Winterwartung durchgeführt wird.

    Die Winterwartung der Gehwege obliegt den Anliegern.

  • Weiterführende Informationen

    Bis wann muss ich meinen Gehweg geräumt und gestreut haben?

    In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen.

    Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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