Untersuchungsberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung

    Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind bei Berufseintritt für Minderjährige bestimmte, für sie kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Hierfür wird ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) benötigt

  • Rechtsgrundlage

    §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

  • Kosten

    Gebührenfrei

  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

    Beantragung online: 

    Rufen Sie den Online-Antrag unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein.

    Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

    Beantragung vor Ort:

    Sie sprechen beim Bürgerbüro für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins vor. Sie müssen ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Diese Dokumente müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

  • Frist

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

  • Bearbeitungsdauer

    Online: Sofort


Zuständige Organisationseinheiten

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