Jugendpflege und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Jugendpflege gehört die Jugendarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz. Die Jugendarbeit soll sich an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientieren. Sie soll außerdem Kinder und Jugendliche beteiligen. Die Jugendarbeit soll von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Dadurch können sie auch lernen Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.

    Ziel der erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und vor schädlichen Einflüssen zu bewahren. Durch Angebote im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wie Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial, das Anbieten verschiedener Präventionsmaßnahmen soll Kindern und Jugendlichen, aber auch Eltern, ermöglicht werden, z. B. Gefahren (Suchtgefahren, Umgang mit Medien) zu erkennen, entsprechend darauf zu reagieren und zu wissen wo es weitere Hilfen gibt.

    Zu den Aufgabenbereichen der Jugendpflege und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes der Wallfahrtsstadt Kevelaer gehören:

    • Beratung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit
    • Beratung und Förderung der Jugendverbände und Jugendvereine
    • Beratung und Informationen zum Jugendschutzgesetz
    • Beratung und Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Durchführung von Veranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Schulen
    • Mitwirkung und Durchführung von Projekten im Rahmen der Mädchen- und Jungenarbeit
    • Durchführung von Veranstaltungen, z.B. Karnevalsdisco
    • Jugendgruppenleiterschulungen


    Beratung zur Erteilung und Beantragung von Führungszeugnissen. Der Jugendhilfeausschuss der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 08.05.2014 die Richtlinien und die Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a Sozialgesetz (SGB) Achtes Buch (VIII): Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Für die Vereine, Träger und Verbände bedeutet der Beschluss, die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse der haupt-, neben- und ehrenamtlich tätigen Personen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem "Leitfaden zum Führungszeugnis der Wallfahrtsstadt Kevelaer".

    Die Angebote richten sich neben Kinder, Jugendlichen und Eltern auch an Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und diese begleiten.

  • Weiterführende Informationen


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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