Gewerbezentralregister Auskunft
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Es dauert ca. 10-14 Tage bis die jeweilige Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dem Antragsteller oder der Behörde zugeschickt wird.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
- zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 0)
Kosten und Gebühren
13,00 €
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Kosten
Für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist eine Gebühr von 13,00 € zu entrichten.
Ansprechpunkt
Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig ist die zuständige Stelle, bei der die beantragende Person mit einer Wohnung gemeldet ist. Für Kevelaerer Bürger ist das Ordnungsamt Kevelaer zuständig.
Die Gewerberegisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.