Beistandschaft

  • Leistungsbeschreibung

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft oder
    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts. 

    Dabei kann das Jugendamt als Beistand für das jeweilige Kind auftreten und es in rechtlichen Angelegenheiten vertreten, zum Beispiel wenn eine Einigung außerhalb des Gerichtes nicht möglich ist.

    Wann kann eine Beistandschaft beantragt werden?

    • Vor oder nach der Geburt eines Kindes
    • Nach der Trennung, auch wenn die Eltern noch verheiratet sind

    Beistandschaft oder Beratung/ Unterstützung?

    Alleinerziehende haben die Wahl: Sie können sich von den Mitarbeiterinnen im Jugendamt beraten und unterstützen lassen. Dann bleibt die Verantwortung beim alleinerziehenden Elternteil, und dieser bestimmt das Vorgehen alleine. Sie können aber auch formal eine Beistandschaft einrichten. Dann übernimmt das Jugendamt die volle Verantwortung dafür, dass der Unterhalt vollständig und korrekt durchgesetzt wird.

    Wer kann sich beraten und unterstützen lassen?

    • Werdende, alleinstehende Mütter bzw. Väter
    • Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
    • Junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch 


    Zuständigkeiten 

    Ihre Ansprechpartnerin für das Sachgebiet "Beistandschaften" richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes.

    Frau Hoppe

    Buchstaben A-F

    Telefon: 02832 122-610

    Frau Petkens

    Buchstaben G-P

    Telefon: 02832 122-607

    Frau Peiter

    Buchstaben Q-Z

    Telefon: 02832 122-640


    Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an die zuständige Sachbearbeiterin.  

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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